Especialización en todo el ámbito del derecho civil, derecho inmobiliario y de la construcción, inversiones extranjeras, derecho de sucesiones y ejecución de títulos
extranjeros en España.
Spezialisiert im Zivilrecht, Immobilien- und Baurecht, Ausländische Investitionen, Erbrecht und Vollstreckung ausländischer Titel in Spanien.
Ein weiteres Beispiel zur Thematik der Rechtsunsicherheit bei der Bebauung von ländlichen Grundstücken
Der Inselrat von Mallorca studiert augenblicklich die Möglichkeit, die Mindestgrundstücksfläche für eine Bebauung von ländlichen Grundstücken mit einem Einfamilienhaus von aktuell 14.000 m2 auf 21.000 m2, 25.000 m2 oder sogar 28.000 m2 zu erhöhen und solange die entsprechende gesetzliche Regelung nicht getroffen ist, einen Baustopp zu verfügen.
Stand: 19. März 2017.